Holsteiner Finanzkonzepte
Ihr vertrauensvoller Partner für Absicherung und Vermögensaufbau im Norden

Einkommensabsicherung

Wir können leider weder schwere Krankheiten heilen, noch alle Unfälle verhindern, doch wir können helfen, dass Sie sich in solchen Fällen auf Ihre Genesung konzentrieren können und nicht in Folge dessen in finanzielle Not geraten.

Die Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick:

  • mtl. Einkommen auch bei Berufsunfähigkeit
  • ggf. Wiedereingliederungshilfe nach temporärer Berufsunfähigkeit
  • individuell versicherbare Renten
  • finanzielle Sicherheit

Die Vorteile der Privaten Pflegezusatzversicherung im Überblick:

  • Versorgungslücken durch zu geringe Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden geschlossen
  • Sicherheit, im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit optimal abgesichert zu sein
  • Schutz des Angesparten, der Rente und der Angehörigen vor langjährigen Finanzellen Verpflichtungen
  • Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen über die gesamte Laufzeit hinweg steuerlich geltend gemacht werden
  • Seit 2013 staatliche Förderung der privaten Pflegeversicherung möglich (Pflege-Bahr)

Die Vorteile einer Dread-Disease-Versicherung im Überblick:

  • schnelle finanzielle Hilfe bei Eintritt einer schweren Krankheit
  • Kapitalleistung für modernste Behandlungsmethoden
  • Kapitalleistung für möglichen Hausumbau
  • Es steht Kapital zur Verfügung um Arbeitszeitreduzierung finanziell zu verkraften
  • individuell versicherbare Kapitalsummen
  • finanzielle Sicherheit

Die Vorteile einer Unfallversicherung im Überblick:

  • hohe Kapitalleistung bei bleibender Invalidität
  • ggf. Unfallrente
  • Kostenübernahme für Bergungskosten oder kosmetische Operationen
  • finanzielle Sicherheit

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Leistungen

Wer aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, der gilt als berufsunfähig und steht schnell ohne Einkommen da. Damit in diesem Falle die finanzielle Absicherung gewährleistet ist, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsportfolio eines jeden Berufstätigen nicht fehlen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz auch BU genannt, greift, sobald der Versicherungsnehmer seiner Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann und zahlt eine zu Vertragsbeginn festgelegte Geldsumme fortan in Form einer monatlichen Rente aus. Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, der hat die Möglichkeit, diese entweder als selbstständige Versicherung (SBU) oder aber als Zusatzversicherung im Rahmen einer Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen. Da mittlerweile ein großes Angebot an Tarif- und Wahlmöglichkeiten für den Versicherungsnehmer besteht, sollte man sich vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung genau über die Konditionen der einzelnen Versicherungsunternehmen informieren und die monatlichen Beiträge sowie die Leistungen einem detaillierten Vergleich unterziehen.

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist

Wer keine privaten Vorsorgemaßnahmen ergreift, steht im Falle einer Berufsunfähigkeit mit leeren Händen da und sieht sich schnell einem finanziellen Engpass gegenüber. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die in einem solchen Fall vom Staat gezahlt wird, reicht nicht aus. Selbst wenn hier die volle Rente gezahlt wird, erhält man maximal 35 Prozent des vorherigen Bruttolohns – und das auch nur dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, irgendeinen Beruf mindestens drei Stunden auszuüben und somit als völlig berufsunfähig gilt. Bei einem Bruttoarbeitslohn von 2500 Euro sind das gerade einmal 850 Euro monatlich. Zudem wird die Erwerbsminderungsrente nur Personen gezahlt, die mehr als fünf Jahre sozialversichert waren. Um den Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit sichern zu können, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung demnach unverzichtbar. Damit für eine umfassende finanzielle Absicherung gesorgt ist, gilt die Faustregel, dass die Rente etwa 75 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens betragen sollte. Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Ob Dachdecker, Lehrer, Ärzte oder Büroangestellte: Mit der richtigen Versicherung lässt sich das finanzielle Risiko deutlich mindern.

Finanzielle Absicherung und Erhalt des Lebensstandards

Wirft man einen Blick auf die Statistik, so ist heute bereits jeder dritte bis vierte Arbeitnehmer von Berufsunfähigkeit betroffen und scheidet aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls frühzeitig aus seinem Beruf aus. Ob aufgrund psychischer Leiden oder Schäden des Bewegungsapparats: Um die finanzielle Versorgungslücke im Falle einer Berufsunfähigkeit zu schließen und den Lebensstandard weiter zu sichern, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht fehlen.

Private Pflegeversicherung

Pflegeversicherung – im Alter gut versorgt

Seit 1995 gilt die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung und ist fester Bestandteil der Sozialversicherung. Während gesetzlich Versicherte über die jeweilige Krankenkasse pflegeversichert sind, haben freiwillig gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Mitgliedschaft auf Antrag in die private Pflegeversicherung zu wechseln. Wer privat versichert ist, schließt die Pflegeversicherung in der Regel über die gewählte Krankenversicherung ab. Sinn und Zweck der Pflegeversicherung ist es, im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit die finanziellen Folgen abzumildern. So zahlt die Pflegeversicherung je nach ermittelter Pflegestufe einen Maximalbetrag von 1.550 Euro, in Härtefällen bis zu 1.918 Euro pro Monat. Da die gesetzliche Grundsicherung in den meisten Fällen jedoch nicht ausreichend ist und lediglich einen Teil der Kosten für die häusliche oder stationäre Pflege abdeckt (ein Heimplatz kostet bis zu 4.000 Euro monatlich), ist es wichtig, die finanziellen Versorgungslücken durch private Vorsorgemaßnahmen in Form einer Pflegezusatzversicherung zu schließen. Die private Zusatzversicherung mindert das Risiko hoher Zuzahlungen durch den Pflegebedürftigen bzw. dessen Angehörige und trägt somit einen entscheidenden Beitrag dazu bei, im Alter oder bei einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu sein.

Private Pflegezusatzversicherungen im Überblick

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann das Risiko hoher privater Zuzahlungen durch eine private Pflegezusatzversicherung deutlich abgefangen werden. Bei den Versicherungsangeboten lassen sich dabei drei Arten der Privaten Pflegeversicherung unterscheiden:

  1. Pflegerentenversicherung  
  2. Pflegekostenversicherung 
  3. Pflegetagegeldversicherung

1. Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung wird als Lebensversicherung angeboten und zahlt im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers eine monatliche Rente. Der entscheidende Vorteil der Pflegerentenversicherung liegt in ihrer Flexibilität, denn nicht nur die Rentenhöhe für jede Pflegestufe kann vom Versicherungsnehmer frei bestimmt werden, auch das Aussetzen von Beitragszahlungen ist möglich.

2. Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung übernimmt die Versicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Kosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung noch verbleiben. Hier können unterschiedliche Leistungen und Höchstbeiträge im Versicherungsvertrag festgelegt werden. Anders als bei der Pflegerentenversicherung wird demnach kein fester Betrag gezahlt, sondern vielmehr wird die Differenz zwischen den anfallenden Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung übernommen. Somit stellt diese Form der Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung dar und ermöglicht es, dass bis zu 100 Prozent der nicht gedeckten Kosten übernommen werden. Voraussetzung ist dabei aber zu jeder Zeit, dass die Versicherungsleistungen mit entsprechenden Rechnungen belegt werden.

3. Pflegetagegeldversicherung

Die beliebteste Form der Privaten Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird im Rahmen dieser Versicherung ein vereinbarter Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt – und das, unabhängig von den tatsächlichen Kosten für die Pflege. Wer sich als Versicherungsnehmer für modular aufgebaute und flexible Tarife entscheidet, profitiert dabei von einer Zusatzversicherung, die optimal an die jeweiligen Kundenbedürfnisse angepasst ist. Darüber hinaus finden sich zudem Pflegetagegeldversicherungen mit keinen oder nur wenigen Gesundheitsfragen, die besonders für Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen interessant sind.

Pflege-Bahr – Private Vorsorge seit 2013 staatlich gefördert

Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom Oktober 2012 wird die Private Pflegeversicherung seit dem Jahr 2013 staatlich gefördert. Die Pflegevorsorge-Zulage, auch Pflege-Bahr genannt, soll den Anreiz erhöhen, privat für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Anspruch auf eine Zulage in Höhe von monatlich 5 Euro haben all diejenigen, die einen Beitrag von mindestens 10 Euro monatlich in eine förderfähige private Pflegezusatzversicherung investieren. Somit ist eine staatliche Zulage von jährlich 60 Euro möglich.

Dread-Disease-Versicherung

Doctor explaining radiography diagnosis to man with disease in at checkup visit. Specialist showing x ray scan results to patient, having discussion about healthcare and medical treatment

Dread-Disease-Versicherung: Schutz bei starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Eine Dread-Disease Versicherung, auch unter der Bezeichnung Schwere-Krankheiten-Versicherung bekannt, dient dem finanziellen Schutz im Falle einer starken gesundheitlichen Beeinträchtigung. So handelt es sich um eine Personenversicherung, die nach der Diagnose schwerer Krankheiten oder folgenreicher Operationen für die finanzielle Absicherung sorgt. Denn es gibt Krankheiten, die können die Zukunftsplanung stark beeinträchtigen. Eine Dread-Disease-Versicherung bietet in diesem Fall finanzielle Hilfe und schüttet im Fall der Krankheitsdiagnose eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme als Einmalzahlung aus. Welche Gesundheitsrisiken die Versicherung dabei abdeckt, bestimmt der Versicherungsnehmer selbst.

Der Versicherungsschutz im Überblick

Die versicherten Krankheiten werden im Versicherungsvertrag ausdrücklich definiert. Neben Diagnosen wie Krebs oder Herzinfarkt, können auch Bypass-Operationen der Herzkranzgefäße, Organ-Transplantationen, Bauchspeicheldrüsenentzündung, Nierenversagen, Lebererkrankungen, Erblindung, Sprachverlust, Herzmuskelerkrankungen oder Herzklappenoperationen im Rahmen des Vertrags berücksichtigt werden. Es lohnt sich, die Versicherungsgesellschaften im Hinblick auf ihre Leistungen im Detail zu vergleichen, denn die Zahl, die Arten sowie die Definitionen der versicherten Risiken variieren je nach Anbieter und Tarif zum Teil doch deutlich. Während manche Dread-Disease-Versicherungen lediglich bei den fünf häufigsten Krankheiten und Ursachen zahlen, so umfassen hochwertige Dread-Disease-Tarife auch seltenere Diagnosen. Wurde eine vertraglich festgehaltene Krankheit beim Versicherungsnehmer tatsächlich festgestellt, so wird die volle Versicherungssumme gewährt. Statt einer Auszahlung in monatlichen Raten wird die zuvor fest vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag ausgezahlt.

Die Gefahr, irgendwann an einer schwerwiegenden Krankheit zu leiden, ist größer als man denkt. Dies beweist die Zahl von jährlich mehr als einer Million neuer Krankheitsfälle. Damit die finanzielle Sicherheit im Falle einer Krankheitsdiagnose weiter gewährleistet ist, sollte eine Dread-Disease-Versicherung nicht fehlen. Die Kosten für eine solche Versicherung werden an verschiedenen Aspekten festgemacht. So spielen Alter, Geschlecht, Versicherungssumme und Vertragslaufzeit eine wichtige Rolle. Bevor es zu einem Abschluss des Versicherungsvertrags kommt, erfolgt zudem eine genaue Gesundheitsprüfung des Antragstellers. Werden im Rahmen dieser Prüfung schwere Vorerkrankungen oder Gesundheitsrisiken festgestellt, so kann dies zu Ausschlüssen führen.

Dread-Disease-Versicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Dread-Disease-Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme nicht in monatlichen Raten, sondern als Einmalbetrag aus, sobald eine versicherte Krankheit beim Versicherungsnehmer festgestellt wird. Auch ist es im Rahmen der Dread-Disease-Versicherung nicht relevant, ob die Arbeitskraft eingeschränkt ist. Lediglich die Diagnose zählt und veranlasst die Zahlung. Anders gestaltet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier werden die monatlichen Raten erst gezahlt, sobald der Beruf nicht mit mehr als 50 Prozent ausgeübt werden kann. Vorteil ist hier allerdings, dass die Zahlung unabhängig vom Krankheitsbild erfolgt.

Besonders für Selbstständige und Freiberufler ist ein langfristiger Einkommensausfall aufgrund einer schweren Krankheit tragisch. Für diese Zielgruppe kann es sich lohnen, eine Kombination aus Dread-Disease-Versicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. So ist umfassende Hilfe im Hinblick auf die finanzielle Versorgung garantiert.

Unfallversicherung

Businessman holds his injured leg on staircase and crying

Die private Unfallversicherung – eine lohnenswerte Absicherung

Grundsätzlich ist es bei der Unfallversicherung so, dass zwischen den gesetzlichen Leistungen und denen einer privaten Unfallversicherung unterschieden werden muss. Wie die gesetzliche Unfallversicherung genau greift und geregelt ist, steht im SGB VII. Der größte und gravierendste Unterschied zur privaten Unfallversicherung ist, dass die gesetzlichen Leistungen nur bei Arbeits-, Schul- und Wegunfällen greift. Das bedeutet faktisch, dass nur rund jeder fünfte Unfall davon abgedeckt wird. Weiterhin gilt die gesetzliche Absicherung einer Unfallversicherung beispielsweise nicht für Selbstständige und Hausfrauen. Mit einer privaten Unfallversicherung kann nun ein Fangnetz installiert werden, das auch in all den Situationen greift, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt werden. So lassen sich im Versicherungsfall Einkommensausfälle durch Invalidität kompensieren. Ein weiterer wichtiger Punkt bei einer privaten Unfallversicherung ist, dass damit auch die eigene Lebensqualität mitversichert werden kann. Neben einer hohen Kapitalleistung bei bleibender Invalidität, einer möglichen Unfallrente, der Kostenübernahme für Bergungskosten und für kosmetische Operationen sowie einer grundsätzlichen finanziellen Sicherheit, wird durch eine private Unfallversicherung auch die eigene Lebensqualität, der Lebensstandard, versichert und die Invalidität bemessen.

Die Invaliditätsbemessung

Die Bemessung der Invalidität wird über verschiedene Grade ausgedrückt, die nicht mehr nur noch nach Einschränkung für Arbeit und Beruf unterscheiden, wie es noch bis 1988 der Fall war, sondern auf die grundlegenden körperlichen und geistigen Leistungen eingehen und diese in Zahlen übersetzen. Der Invaliditätsbemessung liegt in zahlreichen Fällen (mehr als 80%) die sogenannte Glieder- oder Invaliditätstaxe zu Grunde, die für die jeweils versehrten Körperstellen Invaliditätsgrade bestimmt. Sind nach einem Unfall nicht sichtbare Stellen betroffen (z.B. Organe) und eine Invalidität nicht innerhalb der Gliedertaxe einfach festzustellen, so kommt es innerhalb der Unfallversicherung zu einer allgemeinen Einschätzung des Beeinträchtigungsgrades durch einen Arzt.

Unfallversicherung mit Renten- oder Kapitalleistung

Eine Unfallversicherung kann im Versicherungsfall eine sofortige lebenslange Rente bedeuten, sie kann aber auch eine Kapitalleistung darstellen. Spezielle Versicherungsmodelle lassen aber auch die Kombination beider Möglichkeiten zu.

Rentenleistung

Im Einzelnen betrachtet bedeutet eine Rentenleistung, dass mit dem Invaliditätsfall, der in der Regel auf 50% Invalidität festgeschrieben ist, die Versicherung greift und die regelmäßigen Rentenzahlungen zur Absicherung des Lebensunterhalts einsetzen. Die Rentenleistung einer Unfallversicherung ist aus steuerlicher Hinsicht reizvoll, da nur der Ertragsanteil versteuert werden muss. Das heißt beispielsweise für den Versicherungsfall mit 40 Jahren, dass 38% des Rentenbetrages steuerpflichtig sind, bei einem 60-jährigen wären es vergleichsweise 22% des Renteneinkommens.

Kapitalleistung

Eine Kapitalleistung durch die Unfallversicherung bringt mit sich, dass die Zinsen ohne Ermäßigungen versteuert werden müssen. Die Kapitalleistung ist im Gegensatz zur regelmäßigen Rentenzahlung auch den Unregelmäßigkeiten der Marktwirtschaftszyklen mit seinen Zinsschwankungen unterworfen. Die Kapitalleistung lohnt sich daher vor allen Dingen als Überbrückungsgeld zwischen Unfallzeitpunkt und Renteneintritt. Damit können die gravierendsten Gehaltseinbußen ausgeglichen werden und es fungiert als Schmerzensgeld, im Hinblick auf die Einschränkung der Lebensstandards und -qualität.

Rentenleistung und Kapitalleistung kombiniert, ergeben einen umfassenden Schutz durch die private Unfallversicherung. Schwere und bleibende Unfallschäden werden durch die regelmäßige Rente abgedeckt, während Kapitalleistungen bei Invaliditätsfällen ab 1% für angemessene Regulierung sorgen.

Unfallversicherung mit und ohne Progression

Die Höhe der Versicherungssumme lässt sich bei einer Unfallversicherung durch unterschiedliche Progressionsmodelle beeinflussen.

Eine Unfallversicherung ohne Progression zahlt im Versicherungsfall einen Betrag, der dem jeweiligen Invaliditätsgrad entspricht. Bei einer Versicherungsgrundsumme von 50.000 Euro können also maximal diese 50.000 Euro erhalten werden, wenn als Invaliditätsgrad 100% festgestellt werden. Der Verlust eines Fingers wird beispielsweise auf 10%, also 5.000 Euro beziffert, ein Auge mit 50% der Grundsumme entschädigt. Eine Unfallversicherung mit Progression ist dann zu empfehlen, wenn auch bei niedrigen Invaliditätsgraden hohe Beträge als Entschädigung bezogen werden sollen. Die festgelegte Grundsumme ist dafür natürlich in hohem Maße ausschlaggebend und sollte daher nicht unter dem Achtfachen des Jahresverdienstes liegen, um hier einen Anhaltspunkt für den Abschluss einer solchen Unfallversicherung ohne Progression zu geben.

Eine Unfallversicherung mit Progression empfiehlt sich vor allen Dingen für Berufsgruppen, bei denen die Gefahr besteht, bei einem Unfall einen hohen Invaliditätsgrad zu erleiden. Hierbei steigt entsprechend der Progressionsstaffel bei zunehmender Invalidität auch die Invaliditätsleistung. Es kann also eine niedrigere Unfallversicherungsgrundsumme vereinbart werden, wodurch Geld gespart werden kann. Beim Invaliditätsgrad gibt es als Schwellenwert 25%, bis zu dem entsprechend einer Unfallversicherung ohne Progression ausgezahlt wird. Ab dann steigen die Leistungen entsprechend der jeweils festgelegten Staffelung von beispielsweise 225%, 350% und 500% an. Die größtmögliche Leistung bei einem solchen Versicherungsmodell entspricht dann bei einem Invaliditätsgrad von 100% 225% der festgelegten Grundsumme, bei 50.000 Euro wären das 112.500 Euro. Kurz gesagt: Hohe Progression ermöglicht hohe Entschädigung, bei hohem Invaliditätsgrad. Bei niedrigen Invaliditätsgraden gibt es vergleichsweise zur Versicherung ohne Progression weniger.

Auch bei der Unfallversicherung mit Progression sollte die Grundsumme an das jeweilige Jahreseinkommen angepasst werden. Wird eine Progression von 225% gewählt, sollte die Grundsumme das Sechsfache des Jahreseinkommens betragen, bei einer Progression von 500% kann als Faustregel das vierfache Jahreseinkommen veranschlagt werden.

Einmalzahlung oder Unfall-Rente?

Eine Einmalzahlung als ausschließliche Unfallversicherung ist sicherlich nicht ausreichend, vor allen Dingen dann, wenn auch eine Familie vom Gehalt des Versicherten abhängig ist. Sämtliche monatliche Kosten zur Lebenshaltung müssen sofort nach Eintritt des Versicherungsfalles abgedeckt werden, was bei einer Einmalzahlung nur über einen begrenzten Zeitraum möglich ist. Daher empfiehlt sich die Kombination beider Versicherungsmodelle, um lang- und kurzfristig für unfallbedingte Erwerbsausfälle gewappnet zu sein.